Zur Beantragung von Fördermittel eine Beratung nutzen

Zur Beantragung von Fördermittel eine Beratung nutzen

Wer sich als Existenzgründer eine Vollzeitexistenz in Deutschland aufbauen möchte und für die Startphase noch spezielle Fördermittel in Anspruch nehmen will, ist gut beraten, für die Beantragung der Fördermittel eine Unternehmensberatung zu nutzen. In fast allen Fällen ist für eine erfolgreiche Unternehmensgründung, das Hinzuziehen einer Unternehmensberatung unerlässlich, denn bei der Vielzahl an Fördermöglichkeiten (Fördertöpfe), welche die Bundesrepublik Deutschland für eine Unternehmensgründung bietet, ist es für Gründer äußerst schwierig die geeigneten Förderprogramme zu finden.

Doch welche Fördermittel können Existenzgründer heutzutage überhaupt in Anspruch nehmen und somit für eine erfolgreiche Selbstständigkeit nutzen? Zu aller erst wird eine gute Unternehmensberatung prüfen, ob der Gründer einen Anspruch auf die finanziellen Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat, bspw. Anspruch auf das Einstiegsgeld oder den Gründungszuschuss und ob die Unternehmensgründung im Gründungsjahr durch ein Gründercoaching gefördert werden kann. Dafür wird zunächst direkt am neu gegründeten Firmensitz bei der Agentur für Arbeit das Einstiegsgeld beantragt. Das Einstiegsgeld dient der Unterstützung beim Einstieg in die Selbständigkeit und ist für jene arbeitslosen Bürger gedacht, welche bei Antragsstellung unterstützende Entgeltersatzleistungen nach SGB II beziehen. Um das Einstiegsgeld zu erhalten, ist es notwendig, dass die Selbstständigkeit auf lange Sicht gesehen die Hilfebedürftigkeit des Bürgers aufheben wird. Die Förderung ist vor Aufnahme der Selbstständigkeit bei der zuständigen Arbeitsagentur zu beantragen und erfolgt bei positiver Genehmigung in Form eines 24 Monate laufenden Zuschusses. Innerhalb des Einstiegsgelds kann dem Gründer auch ein Darlehen zur Beschaffung von Sachgütern gewährt werden und wenn es erforderlich ist, werden zudem Beratungsdienstleistungen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gefördert.

Alle anderen Unternehmensgründer, welche vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der BA grundsicherndes Arbeitslosengeld nach SGB III bezogen haben, müssen anstatt des Einstiegsgelds einen Gründungszuschuss beantragen. Der Gründungszuschuss, welcher ebenso wie das Einstiegsgeld den Einstieg in eine Selbständigkeit fördern soll, wird aber nur gewährt, wenn der Existenzgründer alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit nachweisen kann und die Tragfähigkeit seines Gründungsvorhabens durch einer fachkundigen Stelle bspw. der zuständigen Handelskammer oder Handwerkskammer bestätigen lässt. Bei positiver Genehmigung durch die Arbeitsagentur erhalten die Unternehmensgründer in der ersten Phase der Förderungsmaßnahme, für zunächst sechs Monate einen monatlichen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes und zusätzlich einen monatlichen Betrag in Höhe von 300 EUR für die gesetzliche Sozialversicherung. Nach Ablauf der sechs Monate wird allen Existenzgründern, welche der BA die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgreich anhand geeigneter Unterlagen nachweisen können, in der zweiten Phase der Förderungsmaßnahme, für weitere neun Monate einen monatlichen Zuschuss in Höhe 300 EUR bewilligt.

Zu dem Antrag auf Einstiegsgeld bzw. Gründungszuschuss sollte bei der zuständigen BA zudem auch ein Zuschussantrag für ein Gründercoaching eingereicht werden, der bei Bewilligung eine Vorgründungsberatung durch die KfW Bankengruppe finanziert. Die Fördermittel zum Gründercoaching ermöglichen, durch die Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der KfW Bankengruppe, eine Finanzierung von Beratungsdienstleistungen oder Coachingmaßnahmen und werden für die gewerbliche Wirtschaft wie auch für alle Freien Berufe gewährt. Für Existenzgründer, welche aus der Arbeitslosigkeit heraus eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben, beträgt der Zuschuss zum Beraterhonorar dabei maximal 3.600 EUR, wobei der Zuschussantrag durch den Existenzgründer im ersten Jahr nach der Gründung erfolgen muss, wenn der Gründer im Gründungsjahr von der Bundesagentur für Arbeit zur Aufnahme der Tätigkeit finanzielle Leistungen in Form von Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss erhalten hat. Da für die meisten Existenzgründer eine förderbare Unternehmensfinanzierung ebenfalls interessant sein dürfte, sollten die Spezialisten einer guten Unternehmensberatung auch verschiedene zinsverbilligte Darlehen unter die Lupe nehmen.

Daher sollten bei einer professionellen Unternehmerberatung unbedingt geprüft werden, ob der von der KfW Bankengruppe angebotene Gründerkredit oder das ERP Gründungskapital für die Existenzgründer in Betracht kommen. Denn die KfW Bankengruppe unterstützt mit dem ERP StartGeld Gründerkredit viele Freiberufler sowie Existenzgründer auch bei der Finanzierung von Betriebsmitteln oder Investitionen und bietet bis zu einem Finanzierungsbedarf von 100.000 EUR dafür günstige Konditionen, wobei alle Formen der Existenzgründung gefördert werden, also die Errichtung und den Erwerb (Übernahme) einer Firma oder einer tätigen Beteiligung wie auch die Festigungsmaßnahmen in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Der ERP Gründerkredit hat eine Laufzeit von maximal zehn Jahre, inklusive zwei jähriger Tilgungsfreiheit und wird als Darlehen gewährt. Das Gründungskapital (ERP Kapital für Gründung) dient wiederum hauptsächlich der mittelständischen Wirtschaft und wird als Nachrangdarlehen zur Förderung von Festigungsvorhaben gewährt. Dabei werden aber nur betriebsnotwendige Investitionen bis zu einem Volumen von 500.000 EUR gefördert, wobei die Laufzeit des Nachrangdarlehens 15 Jahre beträgt und die Tilgung nach sieben Jahren beginnt.

Mit dem BMWi Markterschließungsprogramm unterstützt das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Dienstleister auch bei ihrem außenwirtschaftlichen Engagement zur Erschließung neuer Absatzmärkte. Die Fördermittel werden insbesondere für die Identifizierung und Kontaktanbahnung von und zu potenziellen Geschäftspartnern wie auch für die Vorbereitung und Durchführung der Geschäftstreffen zur Verfügung gestellt, wobei die Fördermittel indirekt durch die jeweiligen Projektträger aufgebracht und abgerechnet werden. Beratungssuchende Existenzgründer, welche sich im Bereich des Handwerks selbstständig gemacht haben, können sich auch noch die Beratungsangebote von den Handwerkskammern und den Fachverbänden des Handwerks subventionieren lassen. Der Zuschuss wird durch das Bundesministerium als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt, wobei die Projektförderung insgesamt 50% der Beratungskosten nicht überschreiten darf. Gefördert werden alle Beratungsdienstleistungen, welche von qualifizierten Beratern der Handwerkskammern oder deren Fachverbände durchgeführt werden.

Fazit: Allein durch die finanziellen Fördertöpfe der Bundesagentur für Arbeit und die zinsverbilligten Darlehen der KfW Bankengruppe, werden eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten vom Bund zur Verfügung gestellt. Wer sich also in Deutschland eine Existenz aufbauen will und dafür schnell und unkompliziert Fördermittel in Anspruch nehmen möchte, sollte sich daher umfassend von einer professionellen Unternehmensberatung beraten lassen. Denn deren Spezialisten unterstützen die Existenzgründer mit einer individuellen Fördermittelrecherche und prüfen bei der Fördermittelberatung genau, ob zu den oben vorgestellten Fördermöglichkeiten noch Mikrokreditfonds oder Unternehmerkredite angezapft werden können, um bspw. mit diesen zusätzlichen Fördermöglichkeiten obendrein noch die firmeneigenen Content Management Systeme zu subventionieren, damit auch einen erfolgreichen Businessauftritt im World Wide Web nichts mehr im Weg steht …

Fördermittelberatung © Rido (Fotolia)

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