Wer kürzer arbeitet muss Abschläge bei der Rente hinnehmen

Wer kürzer arbeitet muss Abschläge bei der Rente hinnehmen

Im Jahr 2007 wurde die Rente mit 67 beschlossen, seit dem Jahr 2012 ist dieses Rentenalter Realität. Alle Jahrgänge ab 1964 müssen seitdem bis 67 arbeiten, zumindest regulär. Vor allem in körperlich sehr anstrengenden Berufen halten jedoch nur Wenige bis 65 durch, wogegen Freiberufler wie Ärzte und Apotheker meistens auch dann noch arbeiten, wenn sie die 65 längst überschritten haben. Nach wie vor gibt es aber die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Das wird allerdings teuer für künftige Rentner, denn wer kürzer arbeitet, muss hohe Abschläge bei seiner Rente hinnehmen …

Mit 65 Jahren hat sich der Mensch den Ruhestand verdient, so hieß es in Deutschland ganze 100 Jahre lang, denn im Jahr 1911 wurde diese Altersgrenze in der Reichsversicherungsverordnung verankert. Damals lag die Lebenserwartung eines 65 Jährigen bei rund zehn Jahren. Heute hat ein Mann gleichen Alters statistisch gesehen noch über 17 Jahre zu leben, einer Frau bleiben nach Eintritt in das verdiente Rentenalter fast 21 Jahre, um sich den Lebensabend versüßen zu können. Das hat zur Folge, dass die Rentenversicherung immer mehr Rentner versorgen muss: Gut 17,6 Millionen Renten werden heutzutage Monat für Monat ausgezahlt, im Jahr 1992 waren es keine 12 Millionen. Das liegt auch daran, dass die Menschen immer früher in Rente gehen. Etwa jeder zweite Arbeitnehmer hängt den Beruf schon vor dem 65ten Geburtstag an den Nagel. In körperlich anstrengenden Berufen halten die Wenigsten bis zum regulären Rentenalter durch.

Entsprechend kritisch sehen viele Deutsche die Einführung der Rente mit 67. Im Deutschlandtrend, den Infratest dimap regelmäßig erstellt, fanden 74 Prozent der Befragten die längere Lebensarbeitszeit ungerecht, 55 Prozent forderten, das Gesetz rückgängig zu machen. Dazu wird es wohl nicht kommen. Ein Trost mag sein, dass nicht alle Arbeitnehmer gleichermaßen von der Neuregelung betroffen sind. Es gibt Übergangsfristen sowie Ausnahmeregeln und letztlich auch weiterhin die Möglichkeit, sich mit Abschlägen früher aus dem Arbeitsleben zu verabschieden. Prinzipiell aber gilt die Rente mit 67 für alle, die ab 1964 geboren wurden. Für die älteren Jahrgänge wird die Altersgrenze schrittweise erhöht. Wer 1947 geboren wurde, muss einen Monat länger arbeiten, die 1948 Geborenen zwei Monate länger und so weiter. Für den Jahrgang 1958 beginnt die Rente am 66ten Geburtstag. Danach wird das Eintrittsalter jedes Jahr in zwei Monatsschritten erhöht.

Wer früher als mit 67 Jahre in den Ruhestand möchte muss sehr hohe Rentenabschläge in Kauf nehmen.

Es gibt aber Ausnahmen, nämlich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Wer demnach insgesamt 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, muss keine Abschläge bei der Rente hinnehmen und darf auf jeden Fall mit 65 in Rente gehen, unabhängig vom Geburtsjahr. Zeiten der Arbeits- losigkeit zählen nicht zu diesen 45 Jahren. Dafür können sich Mütter oder Väter etwaige Kindererziehungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr anrechnen lassen. Auch Schwerbehinderte müssen nicht bis 67 durchhalten. Bei Jahrgängen ab 1952 steigt die Regelaltersgrenze in den nächsten Jahren von 63 auf 65 Jahre. Wie bisher können sich Arbeitnehmer mit 35 Beitragsjahren auch schon ab 63 Jahren in den Ruhestand verabschieden. Dafür müssen aber hohe Rentenabschläge in Kauf genommen werden. Für jeden Monat, den man vor dem regulären Renteneintrittsalter ausscheidet, werden 0,3 Prozent der Rente abgezogen.

Wer eigentlich bis 67 arbeiten muss, aber schon mit 65 Jahren aussteigen will, muss Abschläge bei der Rente von ganzen 7,2 Prozent Rente hinnehmen und das lebenslang. Derzeit gehen Arbeitnehmer im Durchschnitt schon mit gut 63 Jahren in Rente. Seit der Anhebung des Renteneintrittsalters im vergangenen Jahr müssen sie nun mit 14,4 Prozent weniger auskommen. Was aber ist, wenn man nicht mehr arbeiten kann? Hier gilt, dass wer weniger als drei bzw. sechs Stunden am Tag arbeiten kann, egal in welchem Beruf, immer Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, welche dann später in die Altersrente übergeht. Erwerbsminderungsrente wird aber erst ab dem 63ten Geburtstag in voller Höhe gezahlt. Für jeden Monat, den man früher Rente bekommt, werden 0,3 Prozent abgezogen. Im Höchstfall sinkt die Erwerbsminderungsrente um 10,8 Prozent. Die Altersgrenze für die volle Rente liegt für Rentner mit Erwerbsminderung seit 2012 bei 65 Jahre …

Rentenabschläge © Eisenhans, Eccolo (Fotolia)

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