Insolvenzplanverfahren als gutes Mittel zur Unternehmenssanierung

Insolvenzplanverfahren als gutes Mittel zur Unternehmenssanierung

Durch die Auswirkungen der Wirtschaftskrise werden dieses Jahr wieder die Insolvenzen bei Unternehmen ansteigen, wobei nur wenige Unternehmer vor dem Hintergrund der Krise durch die Wirtschaft eine Gelegenheit bekommen, mittels Insolvenzplanverfahren das marode Unternehmen zu sanieren. Heute verbinden viele Unternehmer eine Insolvenz automatisch mit einer Firmenpleite. Doch der Insolvenzplan bietet gerade für Selbstständige und Freiberufler eine große Chance zur Unternehmenssanierung.

In Deutschland werden derzeit über 99% aller Unternehmen, welche eine Insolvenz anmelden müssen, durch eine Liquidation zerschlagen und aufgelöst. Eine Maßnahme zur Sanierung der zahlungsunfähigen und überschuldeten Unternehmen, und somit eine Alternative zur Liquidation, stellt das Insolvenzplanverfahren dar. In diesem Verfahren wird durch den eingesetzten Insolvenzverwalter ein Insolvenzplan erstellt, um das marode Unternehmen mittels Vergleich gemeinsam mit den Gläubigern zu retten. Dieser Insolvenzplan wird durch die Gläubiger und das Insolvenzgericht genehmigt und das Verfahren über die Eröffnung der Insolvenz wird aufgehoben. Der große Vorteil einer Unternehmenssanierung gegenüber einer Liquidation ist, dass die Gläubiger innerhalb des Insolvenzplanverfahrens ein größeres Mitentscheidungsrecht tragen, um letztlich doch noch ausgezahlt zu werden. Es stellt sich die Frage, warum dennoch 99% aller insolventen Unternehmen in Deutschland zerschlagen werden.

Die meisten bundesdeutschen Unternehmen werden zerschlagen, weil die hohen Voraussetzungen für ein Insolvenzplanverfahren bzw. für die Unternehmenssanierung so hart sind, das eine Einleitung des Verfahrens für diese Unternehmer ungeeignet erscheint. So muss im ersten Schritt der Unternehmenssanierung durch den Insolvenzverwalter zunächst geprüft werden, ob es sich überhaupt lohnt, einen Insolvenzplan zu erstellen und ein deutsches Insolvenzplanverfahren anzustreben. Zu prüfen ist dabei, ob das insolvente Unternehmen sanierungswürdig ist und zukünftig am Markt überhaupt eine reelle Chance hat. Daneben muss abgewogen werden, ob durch Umlagerung der Kosten und Verbindlichkeiten für die Zukunft eine dauerhafte Rentabilität geschaffen werden kann. Letztlich muss ebenfalls überdacht werden, ob die Gläubiger überhaupt ein Interesse an der Erhaltung des Unternehmens haben und selbstverständlich müssen die Gläubiger auch von der Unternehmenssanierung überzeugt werden, damit diese sodann dem Einigungsversuch zustimmen.

Nach Prüfung durch den Insolvenzverwalter erstellt dieser frei nach seinen Vorstellungen einen Insolvenzplan. Dieser umfasst einen Bericht über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie über die einzuleitenden Maßnahmen und selbstverständlich auch über das Ziel der Unternehmenssanierung. Der Insolvenzplan wird dem Insolvenzgericht vorgelegt und muss dort Genehmigung finden. Wird die Genehmigung zur Sanierung des Unternehmens vom Insolvenzgericht erteilt, gilt der im Vergleich festgelegte Schuldenbereinigungsplan und die festgelegten Geldmittel müssen zur Auszahlung an die Gläubiger bereit gestellt werden. Wird gegen den Insolvenzplan von den Gläubigern jedoch Beschwerde beim Insolvenzgericht eingelegt oder ein Teil (Gruppe) der Gläubigern widerspricht dem Vorschlag des Insolvenzverwalters, läuft das angestrebte Insolvenzplan- verfahren in Form einer normalen sechs jährigen Regelinsolvenz weiter.

Sollten Freiberufler, Selbstständige oder Unternehmer für die Unternehmenssanierung noch Hilfe benötigen oder mehr sachgemäße Informationen über das Insolvenzplanverfahren suchen, können alle Betroffene aus diesem Personenkreis gerne unsern Insolvenz Ratgeber (www.tipps-zur-insolvenz.de) durchstöbern. Neben vielen Tipps zum Insolvenzrecht bietet dieser Online Ratgeber zudem noch unzählige weitere Ratschläge zu wichtigen insolvenzrechtlichen Themen, wie bspw. zur Restschuldbefreiung oder zur Wohlverhaltensperiode …

Unternehmenssanierung © Jeremias Münch (Fotolia)

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