Mit Abschreibungen (AfA) gezielt die Steuerlast reduzieren

Mit Abschreibungen (AfA) gezielt die Steuerlast reduzieren

Es gibt viele Gründe, welche dafür sprechen, dass man sich in eine Selbständigkeit begibt und ab sofort der eigene Herr im Haus ist. Entweder erkennt man in der festen Anstellung keine Entwicklungschancen oder man möchte eine hervorrage Geschäftsidee einfach nur für sich persönlich umsetzen. Manchmal kann es auch vorkommen, dass der Schritt in die Selbständigkeit notgedrungen eingegangen werden muss, beispielsweise wenn man unbedingt dem Status der Arbeitslosigkeit entrinnen möchte.

Egal weswegen eine Selbständigkeit angestrebt wird, eines steht mit Sicherheit fest, ist die Idee erst einmal vorhanden, muss sie auch in der Praxis umgesetzt werden. Wer sich mit seiner Geschäftsidee selbstständig macht, muss sich vorher immer um einige wichtige Dinge kümmern und sich dabei auch Gedanken machen, wie er die künftigen Steuern finanzieren und die zu zahlende Steuerlast pünktlich bezahlen kann. Doch wer kennt sich als Unternehmensgründer gleich mit Abschreibungen, Einnahmenüberschussrechnungen oder Gehaltsabrechnungen aus. Aus diesem guten Grund gibt es externe Helfer, die für ein jeden neuen Gewerbetreibenden äußerst interessant sein dürften, denn gerade frisch gebackene Unternehmensgründer sollten bei steuerrechtlichen Fragen auf eine gute Steuerberatung zurückgreifen und für alle aufkommenden steuerrechtlichen Fragen einen Steuerberater in Anspruch nehmen.

Die Aufgabenbereiche, welche ein professioneller Steuerberater abdeckt, sind umfangreich, wobei er in der Regel dafür sorgt, dass keiner seiner Klienten ins Visier der Finanzbehörde gerät. So sind es meist auch nur Fragen zum deutschen Finanzsystem, welche der Steuerexperte beantwortet. Nicht zuletzt tragen aber die stetigen Änderungen im Steuerrecht dazu bei, dass sich der normal Sterbliche einfach nicht mehr mit dem Steuersystem auskennt und Freiberufler oder Unternehmer gar nicht alle Vorteile wahrnehmen, welche das deutsche Steuersystem bietet. Eine professionelle Steuerberatung ist daher nahezu unverzichtbar und die Betreuung durch einen Steuerberater über das gesamte Jahr gesehen sinnvoll, denn einen Fachmann an der Seite zu wissen, erleichtert doch vieles. Die Beratung durch ein Steuerexperte sollte also gerade dann in Anspruch genommen werden, wenn betriebswirtschaftliche Unstimmigkeiten im Unternehmen vorhanden sind.

Mit Abschreibungen (AfA) legal Steuern sparen und die jährliche Steuerlast reduzieren!

Vor allem bei Fragen zu künftigen AfA Abschreibungen, stellt der Steuerfachmann bereits die sprichwörtlich halbe Miete dar, denn schafft ein Gewerbetreibender ein Wirtschaftsgut an, so unterliegt dieses einer natürlichen Abnutzung. Das Wirtschaftsgut kann in der Bilanz oder in der Einnahmenüberschussrechnung steuerlich abgeschrieben werden, um so gezielt Steuern zu sparen. Im letzten Jahresviertel sollte daher jeder Selbständige überlegen, welche wichtigen Anschaffungen anstehen um diese noch rechtzeitig in der Bilanz verbuchen zu können. Die Wertminderung der angeschafften Wirtschaftsgüter ist unterschiedlich anzusetzen, bei geringwertigen Wirtschaftsgütern beträgt die Höhe der Abschreibung maximal 410,00 Euro, diese geringwertige Abschreibung kann sofort und zur vollen Höhe geltend gemacht werden.

Höherwertige Wirtschaftsgüter, wie Einrichtungsgegenstände oder Maschinen werden jedes Jahr nur zu einem Teil abgeschrieben. Diese Wirtschaftsgüter schreibt man linear oder progressiv ab. Das heißt, bei einer linearen Abschreibung wird jedes Jahr der gleiche Betrag, beispielsweise 10 % vom Anschaffungswert abgeschrieben. Die lineare Abschreibung wird bis auf Null abgeschrieben und betrifft in der Regel alle Güter, welche sehr lange verwendet werden (z.B. Gegenstände für das Büro) und gleichmäßig an Wert verlieren. Eine progressive Abschreibung wird dann angewendet, wenn ein Wirtschaftsgut in den ersten Jahren viel an Wert verliert, wie betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge, diese werden in den ersten Jahren zu einem höheren Betrag abgeschrieben. Bei der progressiven Abschreibung wird der Buchwert für die Abschreibung herangezogen und nicht der Anschaffungswert. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der Art des Wirtschaftsgutes.

Bei betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen ist die Abschreibungsdauer in der Regel etwa fünf Jahre, wobei hier nicht auf Null abgeschrieben, sondern am Ende eine außerordentliche Abschreibung vorgenommen wird. Ausnahmen sind Immobilien, diese werden linear mit ca. 2 % auf 20 Jahre und mehr abgeschrieben. In der Praxis können Selbständige zudem noch zwischen den Methoden der direkten oder indirekten Abschreibung wählen. Hat der Gewerbetreibende vor, in den nächsten 3 Jahren eine größere Anschaffung zu tätigen, kann er einem Investitionsabzugsbetrag als Rückstellung bilden. Diese Rückstellung bezieht sich auf bewegliches abnutzbares Anlagevermögen. Beim Investitionsabzugsbetrag, der unter älteren Gewerbetreibenden oftmals als Ansparabschreibung bekannt ist, können der Anschaffungswert oder die Herstellungskosten zu 40 % gewinnmindernd in den nächsten 3 Jahren von der Steuer abgeschrieben werden.

Die im Investitionsabzugsbetrag angestrebte Rückstellung ist immer an das Wirtschaftsgut gebunden, welches vorher bestimmt werden muss. Sollte es nicht zu der Anschaffung kommen, muss die Rückstellung aufgelöst und beim Finanzamt zzgl. Zinsen versteuert werden. Bei der Inventur am Ende des Jahres, kann auf das Umlaufvermögen zudem noch eine Teilabschreibung vorgenommen werden. Gründe für die Teilabschreibung können Beschädigungen von Waren bzw. marktbedingte Verminderung der Verkaufserlöse (Saisonware) sein. Somit können bundesdeutsche Unternehmen zur Reduzierung der Steuerlast angeschaffte Güter linear oder progressiv abschreiben, wobei den Unternehmern direkte als auch indirekte Abschreibungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Leider tragen nicht zuletzt die stetigen Änderungen im Steuerrecht dazu bei, dass für viele Unternehmer eine professionelle Steuerberatung geradezu unverzichtbar geworden ist …

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