Pfändungsschutzkonto schützt das Girokonto vor Kontopfändungen

Pfändungsschutzkonto schützt das Girokonto vor Kontopfändungen

Unterschätzte Finanzierungsrisiken der eigenen Finanzen verbunden mit steigende Kosten und Zinseszinswachstum oder hohe Wucherzinsen treiben alljährlich tausende deutsche Bürger in die finanzielle Pleite bzw. in den wirtschaftlichen Ruin. Neben der finanziellen Unerfahrenheit für die eigenen Geldangelegenheiten gilt häufig eine unerwartet eintretende Arbeitslosigkeit als ein Hauptgrund für die private Überschuldung, denn schon etwa jeder dritte überschuldete Haushalt ist von einer Arbeitslosigkeit betroffen und durch die plötzliche Arbeitslosigkeit in die Schuldenfalle geraten.

Kommen dann zur Arbeitslosigkeit noch unerwartete Ausgaben wie unversicherte Schäden oder hohe Energiekosten dazu, wächst die Schuldenlast schließlich zu einem unkontrollierbaren Schuldenberg an und die einsetzende Schuldenspirale führt dazu, dass die Schuldner ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Den überschuldeten Haushalten bleibt nach Abzug der festen Kosten nicht mehr genügend Geld für den Lebensunterhalt übrig, was auf Dauer zu einem Zusammenbruch der gesamten finanziellen Grundlage führt und meistens in einer Insolvenz endet. Spätestens jetzt, wenn das verfügbare Familieneinkommen nicht mehr für den notwendigen Lebensunterhalt ausreicht, sollten sich die Betroffenen vor neuen Kontopfändungen schützen und ihr bestehendes Girokonto in ein sicheres Pfändungsschutzkonto umwandeln.

Bei einem klassischen Girokonto werden alle eingehenden Geldbeträge gepfändet, wenn es zu einer Kontosperrung kommt. Das heißt, über vorhandenes Guthaben auf dem Konto kann nicht mehr verfügt werden. Erst muss bei Gericht eine entsprechende Freistellung beantragt werden, damit das Guthaben genutzt werden kann, um laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Solange diese Freistellung nicht vorhanden ist, kann weder Bargeld abgehoben werden, noch lassen sich Daueraufträge oder Abbuchungen durchführen. Gerade Mietzahlungen und Co. können dann nur schwerlich beglichen werden. Die Freistellung vom Gericht muss dabei jeden Monat erneut beantragt werden und erstreckt sich nur auf den Grundfreibeitrag, über den verfügt werden kann. Bei Sozialleistungen sieht die Regelung so aus, dass diese binnen sieben Tagen in bar vom bestehenden Girokonto abgehoben werden müssen, andernfalls sind sie ebenfalls gepfändet.

Die Einrichtung von einem schützenden Pfändungsschutzkonto ist kinderleicht und die Beantragung erfolgt bei der eigenen Hausbank. Dabei kann jedes herkömmliche Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto, auch bekannt als P-Konto, umgewandelt werden, wobei die Banken die Einrichtung eines solchen P-Kontos nicht verweigern dürfen. Die Pfändungsschutzkonten selbst werden allerdings bei den meisten Bankinstituten ausschließlich auf Guthabenbasis geführt, ein Kredit, wie er praktisch zu jedem normalen Girokonto dazu gehört, ist dabei nicht vorgesehen. Der schriftliche Antrag auf selbiges sollte bei der eigenen Hausbank jedoch zeitnah gestellt werden, um das Kontoguthaben rechtzeitig zu schützen. Für die Umwandlung oder Einrichtung des P-Kontos ist allerdings eine Schufa Abfrage erforderlich, da der deutsche Gesetzgeber vorsieht, dass jeder Bürger nur ein vor Pfändungen schützendes Pfändungsschutzkonto führen darf.

Das Pfändungsschutzkonto bietet für die Schuldner den Vorteil, dass alle Einkommensbestandteile bis zum Pfändungsfreibetrag grundsätzlich geschützt bleiben. Über diese Einkommensbestandteile kann der Schuldner auch bei einer bestehenden Kontopfändung frei verfügen, so dass die Anträge bei Gericht oder die kurzfristige Barabhebung von Sozialleistungen nicht mehr nötig sind. Die aktuellen Pfändungsfreibeträge werden durch die vom Gesetzgeber herausgegebene Pfändungstabelle gesetzlich geregelt und diese monatlichen Freibeträge werden durch das Pfändungsschutzkonto automatisch abgesichert. Sofern noch weitere Personen zum Haushalt gehören, muss dies vom Schuldner bei der Hausbank angegeben werden, dann erhöht sich der Pfändungsfreibetrag. Dabei sind Einnahmen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit ebenso mit abgesichert wie Sozialleistungen, Lohnersatzleistungen und ähnliche Einnahmen. Lediglich die Geldmittel, welche den Pfändungsfreibetrag überschreiten, werden durch das P-Konto nicht geschützt.

Das Pfändungsschutzkonto ist eine recht junge Schutzart, welche der Staat eingeführt hat, um verschuldeten Haushalten und überschuldete Familien zu helfen. Automatisch besteht bei jedem Pfändungsschutzkonto ein Grundpfändungsschutz in Höhe von 1.028,89 Euro pro Monat. Dieser Grundbetrag gilt als gesetzlich festgelegte Pfändungsfreigrenze und kann von Gläubigern nicht angegriffen werden. Beträge, die darüber hinaus gehen, können aber auch beim Pfändungsschutzkonto gepfändet werden. Zusätzliche Freibeträge lassen sich erzielen, wenn die Schuldner verheiratet oder aber Kindern zum Unterhalt verpflichtet ist. Auch das Kindergeld, welches als Sozialleistung gezahlt wird, ist durch das P-Konto geschützt, so dass sich bei Familien ein nicht unbeachtlicher Freibetrag ansammeln kann und sie nicht unbedingt gleich eine Insolvenz Anmelden müssen. Allerdings sind diese zusätzlichen Freibeträge immer schriftlich bei der Hausbank zu beantragen.

Bei den zusätzlichen Freibeträgen werden die Beträge, die für unterhaltspflichtige Kinder und / oder Ehepartner, wie oben erwähnt, abgesichert. Wer also als Familienoberhaupt das Einkommen mit nach Hause bringt, aber von einer Kontopfändung bedroht wird, kann einen großen Teil seines Gesamteinkommens über die Pfändungsfreibeträge schützen lassen. Diese betragen für die erste Person 387,22 Euro und für jede weitere Person, welcher der Schuldner zum Unterhalt verpflichtet ist noch 215,73 Euro. Sofern Kinder im Haushalt leben, für die Kindergeld gezahlt wird, sind diese Gelder ebenfalls zum so genannten erhöhten Sockelbetrag zu zählen. Dieser Sockelbetrag ist auch durch das P-Konto vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt, sofern der Antrag bei der Hausbank entsprechend gestellt und die nötigen Unterlagen eingereicht wurden.

Somit ist das Pfändungsschutzkonto eine sehr positive Schutzeinrichtung, die insbesondere Familien entlasten und den Weg in eine Verbraucherinsolvenz vermeiden kann. Aber auch Singles profitieren davon, dass sie weniger Aufwand hinnehmen müssen, um das ihnen zustehende Einkommen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Durch die einfache Umwandlung des bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto, sowie die Verpflichtung der Hausbank zur Einrichtung eines solchen P-Kontos sind die Hürden, um das eigene Geld zu schützen, sehr gering. Obendrein soll das P-Konto den Schuldnern bei der Schuldenbereinigung helfen, indem es den Schuldnern erleichtert wird, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Dennoch gibt es auch einige Nachteile, denn so manche Bank weigert sich, das Pfändungsschutzkonto zu einem ähnlich günstigen Preis, wie ein herkömmliches Girokonto zu führen…

Bild © Stefan Redel (Fotolia)

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