In Middlesbrough die englische Insolvenz abwickeln

In Middlesbrough die englische Insolvenz abwickeln

Auch wir in Deutschland sind bedauerlicherweise nicht davor gefeit, unversehens in eine finanzielle Schieflage zu geraten, die de facto das wirtschaftliche Aus bedeutet. Man kann dann seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, Ausstehende Forderungen können nicht mehr beglichen werden, die verfügbaren Vermögenswerte und Ressourcen sind nicht mehr ausreichend, d.h. der eigene Weg zum Gericht und das Anmelden der Insolvenz sind unabwendbar. Die Anmeldung zum Insolvenzverfahren muss in Deutschland immer bei dem zuständigen Amtsgericht erfolgen, wobei es keine Rolle spielt, wie die Schulden entstanden sind und welche Insolvenzverfahrensart angestrebt wird.

Egal welches Insolvenzverfahren man auszuwählen gedenkt, die deutsche Insolvenzordnung ist hart und nicht eben herzlich, denn es werden 7 lange und harte Jahre vergehen, bis man seine Gläubiger los sein wird. Da es in Deutschland über 7 Jahre dauern kann, bis die Gläubiger keine Ansprüche mehr an den Schuldner geltend machen dürfen, reichen immer mehr Schuldner den Insolvenzantrag bei einem englischen Gericht ein und führen das Insolvenzverfahren z.B. in Middlesbrough durch. Denn bei der EU Insolvenz in England profitieren die Schuldner nicht nur von einem sich weniger lang hinziehenden Insolvenzverfahren, sondern sie bekommen auch schon nach spätestens 12 Monaten, automatisch durch die britische Gerichtsbarkeit vom Magistrates Court in Middlesbrough, die Restschuldbefreiung (Early Discharge) erteilt.

Wer in England Insolvenz anmeldet und das Insolvenzverfahren in Middlesbrough durchführt, profitiert von weiteren Vorteilen gegenüber dem Verfahren in Deutschland, denn bei dem britischen Insolvency Act in Middlesbrough wird die Verwertung der noch vorhandenen Vermögenswerte und die Restschuldbefreiung autark nebeneinander durchgeführt. Weiterhin ist nach englischem Gesetz auch keine außergerichtliche Schuldenbereinigung notwendig und obendrein wird auch die Pfändungsfreigrenze vom Magistrates Court in Middlesbrough individuell festgelegt, was wiederum zur Folge hat, dass die Schuldner einen angemessenen Lebensstandard beibehalten dürfen und nicht nur mit dem Existenzminimum auskommen müssen.

Damit die englische Restschuldbefreiung vom Magistrates Court in Middlesbrough erfolgreich erteilt werden kann und das englische Insolvenzverfahren letztlich nicht in einem finanziellen Flop gipfelt, müssen die Schuldner über den gesamten Zeitraum des Verfahrens durchgehend die Vorschriften des britischen Insolvency Act einhalten. Was wiederum bedeutet, wer die Insolvenz in England durchführen möchte und sich nicht selbst mit dem britischen Insolvency Act auseinandersetzen will, sollte sich unbedingt von einem erfahrenen Court Councilor (Rechtsanwalt) unterstützen lassen, denn auch in Middlesbrough können die zugeteilten Official Receiver (Verwalter) bzw. Insolvency Practitioner (Treuhänder) sehr kleinlich sein.

Fazit: Wenn ein deutscher Schuldner ein englisches Insolvenzverfahren in Middlesbrough durchführen möchte und seine Insolvenz im Vereinigten Königreich von Großbritannien anmelden will, muss der deutsche Schuldner nicht zwangsläufig im englischen Middlesbrough geboren sein, damit er den britischen Insolvency Act in Middlesbrough abwickeln darf. Denn laut deutscher Rechtssprechung besteht auch für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit legal in England Insolvenz anzumelden und somit binnen kürzester Zeit, durch das britische Insolvenzgericht in Middlesbrough, die in Deutschland anerkannte englische Restschuldbefreiung zu erlangen…

Bild © Spuno (Fotolia)

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