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Die Lebensversicherung hat für die private Altersvorsorge eine gehobene Bedeutung. Das Versicherungsvertragsgesetz wird das Recht der Lebensversicherung modernisieren wobei die Transparenz deutlich verbessert werden wird. Die Versicherung Reform be- rücksichtigt somit die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Überschussbeteiligung sowie die des Bundesgerichtshofs, welcher sich in einer Ent- scheidung zur Berechnung von Mindestrückkaufswerten geäußert hat. Folgende Änderungen sind hervorzuheben:
Der Anspruch auf Überschussbeteiligung wird im Gesetz als Regelfall verankert. Erstmals erhält der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Beteiligung an den stillen Reserven. Die Grundsätze für die Verteilung der Überschüsse werden bestimmt. Möglich bleibt es, Verträge ohne Überschussbeteiligung abzuschließen, die bislang aber kaum praktische Bedeutung haben.
Der Versicherungsnehmer soll in Zukunft angemessen auch an den noch nicht realisierten Gewinnen beteiligt werden, soweit sie durch seine Beiträge erzielt worden sind. Die Versicherungsunternehmen müssen die stillen Reserven offen legen. Kapital- anlagen sind nunmehr zu ihrem Zeitwert zu bewerten, auch soweit der Zeitwert über dem Anschaffungswert liegt. Damit werden die stillen Reserven aufgedeckt.
Grundsätzlich ist die Hälfte der stillen Reserven in die Überschussbeteiligung einzu- beziehen. Die andere Hälfte verbleibt im Unternehmen, um Wertschwankungsrisiken ausgleichen zu können. Dieses Verfahren sichert dem einzelnen Versicherungsnehmer eine Beteiligung an den Reserven, berücksichtigt aber auch das Interesse der Versichertengemeinschaft an der Erhaltung von Reserven.
Die ermittelten Überschüsse, und zwar inklusive der Beteiligung an den stillen Reserven, müssen in Zukunft dem einzelnen Versicherungsnehmer spätestens zwei Jahre nach Ermittlung der Überschüsse gutgeschrieben werden. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat jeder Versicherungsnehmer diesen Anspruch, und zwar für die Restlaufzeit seines Vertrages nach Inkrafttreten. Bereits erfolgte Überschussbeteiligungen für die Zeit vor Inkrafttreten bleiben unberührt.
Der Versicherungsnehmer ist darüber zu unterrichten, welche Leistung zu erwarten ist. Die Angaben müssen realistisch sein und dem Versicherungsnehmer deutlich machen, dass es sich nur um Prognosen und nicht um garantierte Leistungszusagen handelt. Um Missbrauchsgefahren zu verhindern, werden die Versicherer verpflichtet, eine Modellrechnung zu überlassen, bei der die mögliche Ablaufleistung unter Zugrundelegung realistischer Zinssätze dargestellt wird.
Der Rückkaufswert der Lebensversicherung ist künftig nach dem Deckungskapital der Versicherung zu berechnen; dies gilt auch, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Das Deckungskapital ist das Kapital, das vorhanden sein muss, um die Ansprüche des Versicherungsnehmers zu erfüllen. Der Rückkaufswert lässt sich so im Streitfall klar bestimmen. Für die Berechnung des Rückkaufswertes wurde bisher auf den unklaren und deswegen nicht transparenten Begriff des Zeitwerts der Versicherung abgestellt. Der nach dem Deckungskapital berechnete Rückkaufswert wird im Regelfall höher sein als der nach dem Zeitwert berechnete.
Die Abschlusskosten der Lebensversicherung werden künftig auf die ersten 5 Vertrags- jahre verteilt. Vorbild ist insoweit das Modell der Riester-Rente. Der Rückkaufswert fällt damit in den ersten Jahren höher aus. Weil die gezahlten Prämien bisher zunächst – und zwar häufig in den ersten zwei Vertragsjahren – mit den Abschlusskosten des Vertrages verrechnet werden, erhält der Versicherungsnehmer derzeit in der Regel keinen oder nur einen sehr geringen Rückkaufswert, wenn der Vertrag frühzeitig beendet wird.
Eine Verbesserung der Transparenz für die Verbraucher wird sich daraus ergeben, dass die Versicherer verpflichtet werden, die jeweiligen Abschluss- und Vertriebskosten zu beziffern und offen zu legen. Insbesondere diese verbesserte Information des Ver- brauchers wird, wie die Verbesserung der Transparenz überhaupt, auch den Wettbewerb unter den Versicherungsunternehmen fördern.
Lebensversicherung Informationen
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Meist ist es sehr hilfreich eine Versicherungsagentur in der Nähe des Wohnortes zu finden, um sich richtig beraten zu lassen.
Auf Versicherungsbüros Online finden Sie eine Übersicht von Versicherungsbüros aus ganz Deutschland...
Lebensversicherungen Vergleichen
Die Lebensversicherungen sind in Deutschland sehr populär und diese Form der Vorsorge ist einer der beliebtesten Möglichkeiten, private
Altersvorsorge zu betreiben. Mit einer Lebensversicherung kann man für den Fall des Todes seine Familie finanziell absichern und
gleichzeitig für eigene finanzielle Absicherung nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben sorgen...
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